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CORONAVIRUS ANTIGEN-SCHNELLTESTS

Selbsttest oder Schnelltest?

NEU ab 22.3.2021 Testpflicht für Unternehmen und Arbeitgeber

 

Bei Antigen-Schnelltest wird in Apotheken, Testzentren oder Praxen ein Nasen-Rachenabstrich abgenommen. Selbsttests werden durch geschultes Personal im Unternehmen selbst durchgeführt, die Entnahme der Probe erfolgt über den vorderen Nasenraum oder per Körperflüssigkeit wie Speichel und Stuhl.

 

Antigentest Privatpersonen ohne medizinische Ausbildung (Laientests)

 

Für Privatpersonen sind anwenderfreundliche Antigen Selbsttests erhältlich. Diese haben eine Sonderzulassung vom Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM). Wir empfehlen den Roche SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test und den Hotgen Corona Antigen Selbsttest. Die Probenentnahme erfolgt im vorderen Nasenraum (nasaler Abstrich), die Testergebnisse sind nach 15-20 Minuten verfügbar und werden deshalb auch gern bei Friseuren und anderen Dienstleistern genutzt.

 

Gratis Beratung unter 0800 / 3065000

 

Schnelltests für Unternehmen & Personen mit medizinischer Ausbildung:

Bei vielen Tests wie dem Hotgen Laientest wird die Probe im Nasen-Rachenraum mittels Stäbchen entnommen. Das empfinden die Testpersonen oft als negativ. Ebenso preisgünstige Varianten wie der Clungene Antigentest werden nasal im vorderen Nasenbereich entnommen. Auch Speichel - & Spucktests sind beliebt. Hierfür wird einfach eine Körperflüssigkeit als Probe auf den Teststreifen gegeben. Bei allen Schnelltests liegt das Ergebnis nach ca. 15 Minuten vor.

  

An wen dürfen die Schnelltests verkauft werden?

  • Beratungs- und Testeinrichtungen für besonders gefährdete Personengruppen
  • Gesundheitswesen: Ärzte und ambulante & stationäre Einrichtungen
  • Durch die Testpflicht ab 22.3.2021 an Unternehmen und Firmen
  • Apotheken & Großhandel
  • Blutspendedienste
  • Gesundheitsbehörden
  • Pharmazeutische Unternehmen